Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach dem Gesetz üb... (571.31)
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Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach dem Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie

Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach dem Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 16. Mai 2023 (Stand 1. Juni 2023) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 7 des Gesetzes über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epi - demie vom 18. Februar 2021
1 als Beschluss:
2 Ziff. 1
1 Der Zinssatz für Kredite, die durch Solidarbürgschaften nach dem Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen sowie von durch die öffentli - che Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 18. Februar 2021
3 besichert sind, beträgt 1,5 Prozent.
2 Abs. 1 dieser Bestimmung wird sachgemäss angewendet auf Kredite nach der Verordnung des Kantons St.Gallen über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 15. Dezember 2020
4
.
1 sGS 571.3 .
2 In Vollzug ab 1. Juni 2023.
3 sGS 571.3 .
4 sGS 571.301 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2023-034 16.05.2023 01.06.2023 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
16.05.2023 01.06.2023 Erlass Grunderlass 2023-034
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