TomatKennzV
    DE - Deutsches Bundesrecht

    Verordnung über die vorübergehende saatgutrechtliche Kennzeichnung und Verpackung für Saatgut von Tomaten

    TomatKennzV
    Ausfertigungsdatum: 06.01.2014
    Vollzitat:
    "Verordnung über die vorübergehende saatgutrechtliche Kennzeichnung und Verpackung für Saatgut von Tomaten vom 6. Januar 2014 (BGBl. I S. 26, 28)"
    Fußnote
    (+++ Textnachweis ab: 10.1.2014 +++)
    Die V wurde als Artikel 5 der V v. 6.1.2014 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit, für Arbeit und Soziales und für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschlossen. Sie ist gem. Art. 7 dieser V am 10.1.2014 in Kraft getreten.

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    Saatgut der Art Tomate darf noch bis zum 30. April 2015 unter der Verwendung von Kennzeichnungs-
    und Verpackungsmaterial,
    das mit der Angabe der bisherigen botanischen Bezeichnung "Lycopersicon esculentum Mill." versehen ist, in den Verkehr gebracht werden.
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