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DE - Landesrecht Sachsen-Anhalt

Gesetz über die Regelung von Zuständigkeiten im Bereich des Verkehrsrechts Vom 6. Juli 1993

Gesetz über die Regelung von Zuständigkeiten im Bereich des Verkehrsrechts Vom 6. Juli 1993
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Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
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Verkündet als Artikel 2 des Gesetzes über die Einführung straßen- und verkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. Juli 1993 (GVBl. S. 334)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die Regelung von Zuständigkeiten im Bereich des Verkehrsrechts vom 6. Juli 199310.07.1993
§ 110.07.1993
§ 210.07.1993

§ 1

Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Verordnung die Zuständigkeiten zu regeln, die sich ergeben
1.
aus dem Straßenverkehrsrecht,
2.
aus dem Personenbeförderungsrecht,
3.
aus dem Güterkraftverkehrsrecht,
4.
aus dem Luftverkehrsrecht,
5.
aus dem Eisenbahnrecht.

§ 2

Die Landesregierung kann diese Ermächtigung durch Verordnung auf das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr übertragen.
Magdeburg, den 6. Juli 1993.
Der Präsident des Landtages von Sachsen-Anhalt
Dr. Keitel
Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
Prof. Dr. Münch
Der Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt
Dr. Rehberger
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