Verordnung über schulärztliche Untersuchungen Vom 29. August 2000
                            Verordnung über schulärztliche Untersuchungen  Vom 29. August 2000
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Verordnung über schulärztliche Untersuchungen vom 29. August 2000 | 06.09.2000 | 
| Eingangsformel | 06.09.2000 | 
| § 1 | 06.09.2000 | 
| § 2 | 06.09.2000 | 
                            Auf Grund des § 9 Abs. 4 des Gesundheitsdienstgesetzes vom 21. November 1997  (GVBl. LSA S. 1023), geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2000  (GVBl. LSA S. 424), wird im Einvernehmen mit dem Kultusministerium verordnet:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            Ärztliche Untersuchungen werden einmal jährlich bei Schülern und Schülerinnen der dritten und sechsten Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen durchgeführt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Magdeburg, den 29. August 2000.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Ministerin für Arbeit,  Frauen, Gesundheit und Soziales des  Landes Sachsen-Anhalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Kuppe