Verordnung zu dem Abkommen vom 21. Februar 1997 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Lettland über die gegenseitige Steuerbefreiung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr
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Ausfertigungsdatum: 11.05.1998
Vollzitat:
"Verordnung zu dem Abkommen vom 21. Februar 1997 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Lettland über die gegenseitige Steuerbefreiung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr vom 11. Mai 1998 (BGBl. 1998 II S. 958)"
Fußnote
Die V tritt gem. Art. 2 Abs. 1 an dem Tage in Kraft, an dem das Abkommen nach seinem Art. 4 Abs. 1 Satz 2 in Kraft tritt.
Das Abkommen ist gem. Bek. v. 19.10.1998 II 2947 mWv 22.10.1998 in Kraft getreten.
V nachgewiesen im Fundstellennachweis B
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