Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung Vom 9. Oktober 1992
                            Gesetz zum Abkommen über die erweiterte  Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung  Vom 9. Oktober 1992
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                | Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: Artikel 1 Abs. 3 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130, 142) | 
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz zum Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung vom 9. Oktober 1992 | 15.10.1992 | 
| Artikel 1 | 01.05.2002 | 
| Artikel 2 | 15.10.1992 | 
Artikel 1
                            (1) Dem am 8. November 1991 unterzeichneten Abkommen über
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            die erweiterte Zuständigkeit der Polizei der Länder bei der Strafverfolgung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2
                            Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Magdeburg, den 9. Oktober 1992.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausgefertigt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Landtages   von Sachsen-Anhalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Keitel
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gegengezeichnet   und verkündet:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Ministerpräsident   des Landes Sachsen-Anhalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Prof. Dr. Münch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gegengezeichnet:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister
des Innern   des Landes Sachsen-Anhalt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Perschau