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    DE - Landesrecht Sachsen-Anhalt

    Gesetz zum Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978 Vom 27. Juni 1992

    Gesetz zum Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978 Vom 27. Juni 1992
    Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
    Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Artikel 1 Abs. 3 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. März 2002 (GVBl. LSA S. 130, 155)

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zum Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978 vom 27. Juni 199204.07.1992
    Eingangsformel04.07.1992
    Artikel 101.05.2002
    Artikel 204.07.1992
    Staatsvertrag - Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 197804.07.1992
    Artikel I04.07.1992
    Artikel II04.07.1992
    Artikel III04.07.1992
    Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

    Artikel 1

    (1) Dem am 4. Dezember 1991 unterzeichneten Staatsvertrag über
    die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom
    16. Februar 1978 wird zugestimmt.
    (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

    Artikel 2

    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in
    Kraft.
    Magdeburg, den 27. Juni 1992.
    Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
    Prof. Dr. Münch
    Der Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt
    Dr. Sobetzko

    Staatsvertrag

    Staatsvertrag über die Änderung des Staatsvertrages
    über das Fernunterrichtswesen vom 16. Februar 1978
    Das Land Baden-Württemberg,
    der Freistaat Bayern,
    das Land Berlin,
    das Land Brandenburg,
    die Freie Hansestadt Bremen,
    die Freie und Hansestadt Hamburg,
    das Land Hessen,
    das Land Mecklenburg-Vorpommern,
    das Land Niedersachsen,
    das Land Nordrhein-Westfalen,
    das Land Rheinland-Pfalz,
    das Saarland,
    der Freistaat Sachsen,
    das Land Sachsen-Anhalt,
    das Land Schleswig-Holstein und
    das Land Thüringen
    schließen folgenden Staatsvertrag:

    Artikel I

    Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,
    Sachsen-Anhalt und Thüringen treten dem Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen
    vom 16. Februar 1978 bei.

    Artikel II

    Bis zur Durchführung eines gesamtdeutschen Länderfinanzierungsausgleichs
    gilt für die in Art. 14 Abs. 2 genannte Erstattung der Fehlbeträge
    folgende Regelung:
    Der Zuschußbedarf für die Zentralstelle wird von den alten Ländern nach dem bisherigen Königsteiner Schlüssel
    getragen. Eine Beteiligung der neuen Länder an der Grundfinanzierung
    der Zentralstelle erfolgt nicht.
    Der durch die Ausdehnung des Aufgabenbereiches auf die neuen Länder und den östlichen Teil Berlins bedingte Zuschußbedarf
    (beitrittsbedingter Bedarf) wird von den neuen Ländern und Berlin allein
    getragen. Die Aufteilung des gemeinsamen Zuschusses wird in dem Haushaltsplan
    ausgewiesen.
    Der von den neuen Ländern und Berlin aufzubringende
    Anteil wird nach der Bevölkerungszahl umgelegt.

    Artikel III

    Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tage des Monats in Kraft,
    der dem Monat folgt, in dem die letzte der von den Ländern ausgefertigten
    Ratifizierungsurkunden bei dem Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
    hinterlegt wird.
    *
    Bonn, den 4. Dezember 1991.
    Für das Land Baden-Württemberg
    Teufel
    Für den Freistaat Bayern
    Dr. Berghofer-Weichner
    Für das Land Berlin
    Diepgen
    Für das Land Brandenburg
    Dr. Stolpe
    Für die Freie Hansestadt Bremen
    Wedemeier
    Für die Freie und Hansestadt Hamburg
    Dr. Voscherau
    Für das Land Hessen
    Eichel
    Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
    Dr. Gomolka
    Für das Land Niedersachsen
    Schröder
    Für das Land Nordrhein-Westfalen
    Dr. Schnoor
    Für das Land Rheinland-Pfalz
    Scharping
    Für das Saarland
    Kasper
    Für den Freistaat Sachsen
    Prof. Dr. Biedenkopf
    Für das Land Sachsen-Anhalt
    Prof. Dr. Münch
    Für das Land Schleswig-Holstein
    Engholm
    Für das Land Thüringen
    Ducha
    Fußnoten
    *)
    Bekanntmachung vom 24. März 1994 (GVBl. LSA S. 502): Der Staatsvertrag über
    die Änderung des Staatsvertrages über das Fernunterrichtswesen vom
    16. Februar 1978 vom 4. Dezember 1991 ist am 1. Februar 1994 in Kraft getreten.
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