GemNeuglG BK
DE - Landesrecht Sachsen-Anhalt

Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Börde (GemNeuglG BK) Vom 8. Juli 2010

Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt
betreffend den Landkreis Börde
(GemNeuglG BK) Vom 8. Juli 2010
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Börde (GemNeuglG BK) vom 8. Juli 201001.09.2010
§ 1 - Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen01.09.2010
§ 2 - Einheitsgemeinde Hohe Börde01.09.2010
§ 3 - Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde01.09.2010
§ 4 - Verbandsgemeinde Obere Aller01.09.2010
§ 5 - Verwaltungsgemeinschaft Oschersleben (Bode)01.09.2010
§ 6 - Inkrafttreten01.09.2010

§ 1 Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen

Die Gemeinde Everingen wird in die Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst.

§ 2 Einheitsgemeinde Hohe Börde

Die Gemeinden Bornstedt und Rottmersleben werden in die Einheitsgemeinde Hohe Börde eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst.

§ 3 Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde

Die Gemeinde Zuckerdorf Klein Wanzleben wird in die Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst.

§ 4 Verbandsgemeinde Obere Aller

Die Gemeinden Drackenstedt, Druxberge und Ovelgünne werden in die Mitgliedsgemeinde Eilsleben der Verbandsgemeinde Obere Aller eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst.

§ 5 Verwaltungsgemeinschaft Oschersleben (Bode)

Die Stadt Hadmersleben wird in die Stadt Oschersleben (Bode) eingemeindet. Die eingemeindete Stadt wird aufgelöst. Für die Verwaltungsgemeinschaft Oschersleben (Bode) gilt
§ 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes
.

§ 6 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. September 2010 in Kraft.
Magdeburg, den 8. Juli 2010.
Der Präsident des Landtages von Sachsen-Anhalt Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Der Minister des Innern des Landes Sachsen-Anhalt
In Vertretung
Dr. Fikentscher Prof. Dr. Böhmer Hövelmann
Vizepräsident
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