LEP ST 2010
    DE - Landesrecht Sachsen-Anhalt

    Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt Vom 16. Februar 2011

    Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010
    des Landes Sachsen-Anhalt
    Vom 16. Februar 2011
    Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Februar 201112.03.2011
    Eingangsformel12.03.2011
    § 1 - Gegenstand der Verordnung12.03.2011
    § 2 - Überleitungsvorschrift12.03.2011
    § 3 - Inkrafttreten12.03.2011
    Landesentwicklungsplan12.03.2011
    Zeichnerische Darstellung12.03.2011
    Beikarten12.03.2011
    Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
    vom 28. April 1998 (GVBl. LSA S. 255)
    , zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2007
    (GVBl. LSA S. 466) wird verordnet:

    § 1 Gegenstand der Verordnung

    Der in der
    Anlage
    enthaltene Landesentwicklungsplan mit seinen
    Anhängen 1 (Zeichnerische Darstellung),
    2 und 3 (Zusammenfassende Erklärung und Umweltbericht) ist Bestandteil dieser gemäß
    § 5 Abs. 3 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
    durch die Landesregierung beschlossenen Verordnung. Die in Satz 1 genannten Bestandteile sind Verordnungsrecht.

    § 2 Überleitungsvorschrift

    Die Regionalen Entwicklungspläne für Planungsregionen gelten fort, soweit sie den in dieser Verordnung festgelegten Zielen der Raumordnung nicht widersprechen. Die Regionalen Teilgebietsentwicklungspläne gelten fort, soweit sie den in dieser Verordnung festgelegten Zielen der Raumordnung nicht widersprechen.

    § 3 Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
    Magdeburg, den 16. Februar 2011.
    Die Landesregierung
    Sachsen-Anhalt
    Prof. Dr. Böhmer Dr. Daehre

    Landesentwicklungsplan

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    Zeichnerische Darstellung

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    Beikarten

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