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    DE - Landesrecht Sachsen-Anhalt

    Gesetz über die Eingemeindung der Gemeinde Mühlanger in die Stadt Zahna-Elster Vom 18. Dezember 2013

    Gesetz über die Eingemeindung der Gemeinde Mühlanger in
    die Stadt Zahna-Elster
    Vom 18. Dezember 2013
    Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz über die Eingemeindung der Gemeinde Mühlanger in die Stadt Zahna-Elster vom 18. Dezember 201301.01.2014
    § 101.01.2014
    § 201.01.2014

    § 1

    Die Gemeinde Mühlanger wird in die Stadt Zahna-Elster eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde Mühlanger wird aufgelöst.

    § 2

    Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
    Magdeburg, den 18. Dezember 2013.
    Der Präsident des Landtages von Sachsen-Anhalt Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Der Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
    Gürth Dr. Haseloff Stahlknecht
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