Verordnung zur Übertragung einer Anlage zum Betrieb und zur Unterhaltung an den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Vom 17. Februar 2017
Verordnung zur Übertragung einer Anlage zum Betrieb und zur Unterhaltung an den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt
Vom 17. Februar 2017
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Zum 11.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
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Verkündet als Artikel 1 der Verordnung zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften. vom 17. Februar 2017
(GVBl. LSA S. 33)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Verordnung zur Übertragung einer Anlage zum Betrieb und zur Unterhaltung an den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt vom 17. Februar 2017 | 25.02.2017 |
Eingangsformel | 25.02.2017 |
Dem Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt wird der Speicher Ahlsdorf mit Nebenanlagen und den dazugehörigen Grundstücken einschließlich Zubehör und sonstiger Vermögensgegenstände zum Betrieb und zur Unterhaltung übertragen.
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