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DE - Landesrecht Sachsen-Anhalt

Verordnung zur Übertragung einer Anlage zum Betrieb und zur Unterhaltung an den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Vom 17. Februar 2017

Verordnung zur Übertragung einer Anlage zum Betrieb und zur Unterhaltung an den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt
Vom 17. Februar 2017
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Zum 11.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Verkündet als Artikel 1 der Verordnung zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften. vom 17. Februar 2017
(GVBl. LSA S. 33)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Verordnung zur Übertragung einer Anlage zum Betrieb und zur Unterhaltung an den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt vom 17. Februar 201725.02.2017
Eingangsformel25.02.2017
Dem Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt wird der Speicher Ahlsdorf mit Nebenanlagen und den dazugehörigen Grundstücken einschließlich Zubehör und sonstiger Vermögensgegenstände zum Betrieb und zur Unterhaltung übertragen.
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