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DE - Landesrecht Sachsen-Anhalt

Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Vom 11. Juni 2021

Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Vom 11. Juni 2021
Zum 11.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vom 11. Juni 202118.06.2021
Artikel 118.06.2021
Artikel 218.06.2021
Staatsvertrag - Erster Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten18.06.2021
Artikel 1 - Änderung des Staatsvertrages zur gemeinsamen Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten18.06.2021
Artikel 2 - Inkrafttreten, Neubekanntmachung18.06.2021

Artikel 1

(1) Dem am 15. März 2021 vom Land Sachsen-Anhalt unterzeichneten Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wird zugestimmt.
(2) Der vom Land Sachsen-Anhalt unterzeichnete Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Nach seinem Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 tritt der Staatsvertrag am 1. Juli 2021 in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Magdeburg, den 11. Juni 2021
Die Präsidentin des Landtages von Sachsen-Anhalt Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt
Brakebusch Dr. Haseloff Grimm-Benne

Staatsvertrag

Erster Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Das Land Brandenburg, das Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt und der Freistaat Thüringen
- nachstehend „beteiligte Länder“ genannt -
schließen den nachstehenden Staatsvertrag:

Artikel 1 Änderung des Staatsvertrages zur gemeinsamen Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

[Änderungsanweisungen zum Staatsvertrag zur gemeinsamen Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vom 2. Juni 2005]

Artikel 2 Inkrafttreten, Neubekanntmachung

(1) Dieser Staatsvertrag tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft. Sind bis zum 30. Juni 2021 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Sächsischen Staatskanzlei hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.
(2) Die Sächsische Staatskanzlei teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.
(3) Die Länder werden ermächtigt, den Wortlaut des Staatsvertrages in der Fassung, die sich aus Artikel 1 ergibt, mit neuem Datum bekannt zu machen.
Für das Land Sachsen-Anhalt Magdeburg, den 15. März 2021
Der Ministerpräsident vertreten durch die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Petra Grimm-Benne
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