SGÄndG 12
    DE - Deutsches Bundesrecht

    Zwölftes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes

    SGÄndG 12
    Ausfertigungsdatum: 23.12.1977
    Vollzitat:
    "Zwölftes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes vom 23. Dezember 1977 (BGBl. I S. 3114)"
    Fußnote
    (+++ Textnachweis ab: 1. 1.1978 +++)

    Art 1 und 2

    Art 3

    Schlußvorschriften

    § 1

    Auf Soldaten, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Berufssoldaten ernannt worden sind und die ein Studium oder eine Fachausbildung bis zum 31. März 1978 abgeschlossen haben werden, sind die bisherigen Vorschriften anzuwenden.

    § 2

    Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren