OrdenErl4ÄndErl 2009
DE - Deutsches Bundesrecht

Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille

OrdenErl4ÄndErl 2009
Ausfertigungsdatum: 11.03.2009
Vollzitat:
"Erlass über die Genehmigung einer Änderung des Erlasses über die Stiftung und Verleihung der Goethe-Medaille vom 11. März 2009 (BGBl. I S. 522)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 20.3.2009 +++)

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Das Präsidium des Goethe-Instituts e.V. hat am 17. November 2008 das Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e.V. in der Fassung vom 19. November 2003 geändert. Danach erfolgt die Verleihung der Goethe-Medaille jährlich zum 28. August, dem Geburtstag Goethes.
Nach Artikel 4 des Vierten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 27. Juni 1975 (BGBl. I S. 1857) genehmige ich diese Änderung.

Schlussformel

Der Bundespräsident
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