Siebter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
OrdenErl 7
Ausfertigungsdatum: 02.05.1996
Vollzitat:
"Siebter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 2. Mai 1996 (BGBl. I S. 668)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 7. 5.1996 +++)
Erlaß über die Stiftung siehe Bek. v. 3.5.1996 BAnz 1996, S. 5265
Erlaß über die Stiftung aufgeh. durch Art. 6 Erlaß v. 9.11.2010 BAnz 2010, S. 3910 mWv 2.5.2010
Art 1
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel II Sachgebiet A Abschnitt II Nr. 2 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. II 1990 S. 885, 910), genehmige ich die Stiftung und Verleihung der
Einsatzmedaille der Bundeswehr
durch den Bundesminister der Verteidigung.
Art 2
Ich genehmige die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen des in Artikel 1 genannten Ehrenzeichens.
Art 3
Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildung des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger bekanntgemacht.
Art 4
Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und Benennung bedarf meiner Genehmigung und wird gemäß Artikel 3 bekanntgemacht.
Schlußformel
Der Bundespräsident
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