OrdenErl 6
DE - Deutsches Bundesrecht

Sechster Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen

OrdenErl 6
Ausfertigungsdatum: 29.10.1980
Vollzitat:
"Sechster Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 29. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2053)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 5.11.1980 +++)

Art 1

Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469), genehmige ich die Stiftung und Verleihung des
Ehrenzeichens der Bundeswehr
in vier Stufen durch den Bundesminister der Verteidigung.

Art 2

Ich genehmige die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen des im Artikel 1 genannten Ehrenzeichens.

Art 3

Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Art 4

Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und seiner Benennung bedürfen meiner Genehmigung.

Schlußformel

Der Bundespräsident
Der Bundesminister der Verteidigung
Der Bundesminister des Innern
Markierungen
Leseansicht