MünzUmschriftBek
DE - Deutsches Bundesrecht

Bekanntmachung über die Ausgabe von Münzen im Nennwert von 1, 5, 10 und 50 Pfennig, die an Stelle der Schrift "Bank deutscher Länder" die Umschrift "Bundesrepublik Deutschland" tragen

MünzUmschriftBek
Ausfertigungsdatum: 06.05.1950
Vollzitat:
"Bekanntmachung über die Ausgabe von Münzen im Nennwert von 1, 5, 10 und 50 Pfennig, die an Stelle der Schrift "Bank deutscher Länder" die Umschrift "Bundesrepublik Deutschland" tragen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 691-4, veröffentlichten bereinigten Fassung"
Fußnote
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)

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(1) Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Emissionsgesetz) werden demnächst Münzen zu 1, 5, 10 und 50 Pfennig mit dem Ausgabejahr 1950 in Umlauf gesetzt, die an Stelle der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" die Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" tragen.
(2) Im übrigen unterscheiden sich die neuen Münzen in keiner Weise von den bisher ausgeprägten mit der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER".
(3) Sowohl die Münzen mit der Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" als auch die Münzen mit der Umschrift "BANK DEUTSCHER LÄNDER" sind gültige Zahlungsmittel.
Bank deutscher Länder
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