Münz5DMBek 1983-09
DE - Deutsches Bundesrecht

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Martin Luther)

Münz5DMBek 1983-09
Ausfertigungsdatum: 16.09.1983
Vollzitat:
"Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Gedenkmünze Martin Luther) vom 16. September 1983 (BGBl. I S. 1216)"

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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aus Anlaß der 500. Wiederkehr des Geburtstages von Martin Luther eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt. Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Karlsruhe.
(2) Die Münze wird ab 10. November 1983 in den Verkehr gebracht.
(3) Die Münze besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 10 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(5) Die Bildseite zeigt ein Bildnis Martin Luthers als Prediger (von Lucas Cranach d. Ä. 1528), eingebettet in einem Hintergrund, der mit den Lettern aus Titeln dreier seiner Werke ausgefüllt ist. Die Umschrift lautet:
"MARTIN LUTHER
1483 - 1546".
(6) Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl, das Münzzeichen und die Umschrift:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
5 Deutsche Mark 1983".
(7) Die in "19" und "83" unterteilte Jahreszahl ist beiderseits der Wertziffer 5 angebracht. Das Münzzeichen "G" der Staatlichen Münze Karlsruhe befindet sich zwischen den Schwanzfedern und dem linken Fang des Adlers. Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift:
"GOTTES WORT BLEIBT IN EWIGKEIT".
(8) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist eine Arabeske eingeprägt.
(9) Der Entwurf der Münze stammt von Carl Vezerfi-Clemm, München.
(10) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Der Bundesminister der Finanzen

  Abbildung der Münze

(nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1983, 1217
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