Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Bundesrat“)
Münz2EuroBek 2019-08-07
Ausfertigungsdatum: 07.08.2019
Vollzitat:
"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Bundesrat“) vom 7. August 2019 (BGBl. I S. 1379)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 16.9.2019 +++)
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Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „Bundesrat“ im Rahmen einer Serie „Bundesländer“ prägen zu lassen.
Die Münze wird ab dem 29. Januar 2019 in den Verkehr gebracht.
Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“ sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.
Die nationale Seite zeigt eine perspektivische Darstellung des Garten- und Gebäudeensembles des Bundesrates. Auf dem inneren Kern befinden sich ferner der Schriftzug „BUNDESRAT“, das Ausgabejahr 2019, die Kennzeichnung „D“ für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland, das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) sowie die Initialen des Künstlers. Der äußere Ring der nationalen Seite zeigt die zwölf Europasterne.
Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.
Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von dem Künstler Michael Otto aus Rodenbach.
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
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(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1379)
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