Münz2DMBek 1988
DE - Deutsches Bundesrecht

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Mark

Münz2DMBek 1988
Ausfertigungsdatum: 17.05.1988
Vollzitat:
"Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Mark vom 17. Mai 1988 (BGBl. I S. 631)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 25. 5.1988 +++)

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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 40jährigen Bestehen der Deutschen Mark ab 1988 eine 2 DM-Umlaufmünze mit dem Bildnis des ehemaligen Bundeskanzlers und langjährigen Bundesministers für Wirtschaft, Professor Dr. Ludwig Erhard, prägen zu lassen. Die Höhe der Auflage richtet sich nach den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs. Mit der Ausgabe wird am 20. Juni 1988 begonnen.
(2) Die Bildseite der Münze zeigt das Porträt von Professor Dr. Ludwig Erhard und die Umschrift:
"DEUTSCHE MARK 1948 1988".
(3) Die Wertseite der Münze zeigt in der Mitte den Bundesadler. Das Adlerbild ist von der Umschrift:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 2 DEUTSCHE MARK"
umschlossen. Dabei steht die Wertziffer 2 in der Mitte unter dem Adler. Oberhalb des Adlerkopfes ist das Jahr der Prägung, beginnend mit dem Jahr 1988, unterhalb des rechten Adlerfanges eines der Münzzeichen (D, F, G oder J) angebracht.
(4) Die Prägung auf beiden Seiten der Münze ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(5) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift:
"EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT"
versehen. Zwischen jedem der Worte ist ein Ornament, am Schluß der Inschrift sind zwei Ornamente angebracht.
(6) Die Münze hat ein Gewicht von 7 Gramm und einen Durchmesser von 26,75 Millimetern. Sie besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern.
(7) Der Entwurf der Bildseite stammt von Franz Müller, München.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

  Abbildung der Münze

(Fundstelle: BGBl. I 1988, 631)
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