Münz20EuroBek 2017-01-13
DE - Deutsches Bundesrecht

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „Bremer Stadtmusikanten“ Stadtmusikanten)

Münz20EuroBek 2017-01-13
Ausfertigungsdatum: 13.01.2017
Vollzitat:
"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „Bremer Stadtmusikanten“ Stadtmusikanten) vom 13. Januar 2017 (BGBl. I S. 107)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 26.1.2017 +++)

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Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „Bremer Stadtmusikanten“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen. Diese Münze ist die sechste Ausgabe im Rahmen der 2012 begonnenen Serie „200 Jahre Grimms Märchen“. Am 20. Dezember 1812 erschien der erste Band der Kinder- und Hausmärchen der Gebrüder Grimm.
Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,2 Millionen Stück, davon ca. 0,2 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Hamburgische Münze (Prägezeichen J).
Die Münze wird ab dem 9. Februar 2017 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite zeigt den Kulminationspunkt der Märchenhandlung. Die plastisch und lebendig dargestellten Tiergestalten drängen sich durch das zart angedeutete gotische Fenster in den szenischen Raum hinein.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „J“ der Hamburgischen Münze, die Jahreszahl 2017, die zwölf Europasterne sowie die Angabe „SILBER 925“.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
„ETWAS BESSERES ALS DEN TOD
FINDEST DU ÜBERALL“.
Der Entwurf stammt von der Künstlerin Elena Gerber aus Berlin.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

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(Fundstelle: BGBl. I 2017, 107)
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