Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „125. Geburtstag Nelly Sachs“)
Münz20EuroBek 2016-04-04/2
Ausfertigungsdatum: 04.04.2016
Vollzitat:
"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „125. Geburtstag Nelly Sachs“) vom 4. April 2016 (BGBl. I S. 753)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 18.4.2016 +++)
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Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zur Würdigung der Literaturnobelpreisträgerin Nelly Sachs eine deutsche Euro-Gedenkmünze „125. Geburtstag Nelly Sachs“ im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen.
Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,3 Millionen Stück, davon ca. 0,2 Millionen Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stuttgart.
Die Münze wird ab dem 7. April 2016 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite stellt eines der zentralen Themen aus dem Schaffen der deutsch-jüdischen Dichterin und Nobelpreisträgerin Nelly Sachs in den Mittelpunkt: Das Gedicht „Kommt einer von Ferne“, auf das die Münze Bezug nimmt, setzt sich mit der Aufarbeitung der Shoa, mit Flucht und Verfolgung auseinander und beweist damit zugleich eine hohe Aktualität.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „F“ der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stuttgart, die Jahreszahl 2016, die zwölf Europasterne sowie die Angabe „SILBER 925“.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
„FRIEDEN DU LEISESTE ALLER GEBURTEN“.
Der Entwurf stammt von dem Künstler Georg Mann aus Halle an der Saale.
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
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(Fundstelle: BGBl. I 2016, 753)
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