Münz10EuroBek 2013-07-09
DE - Deutsches Bundesrecht

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „200. Geburtstag Richard Wagner“)

Münz10EuroBek 2013-07-09
Ausfertigungsdatum: 09.07.2013
Vollzitat:
"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „200. Geburtstag Richard Wagner“) vom 9. Juli 2013 (BGBl. I S. 2583)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 26.7.2013 +++)

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Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „200. Geburtstag Richard Wagner“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.
Die Auflage der Münze beträgt ca. 1 500 000 Stück, davon ca. 210 000 Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch das Bayerische Hauptmünzamt München (Prägezeichen D).
Die Münze wird ab dem 22. Mai 2013 in den Verkehr gebracht. Die 10-Euro-Gedenkmünze in der Stempelglanzqualität besteht aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (CuNi25), hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 14 Gramm. Die Spiegelglanzmünze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 16 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite zeigt eine ausdrucksstarke, fein differenzierte Profilansicht Richard Wagners.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „D“ des Bayerischen Hauptmünzamtes, München, die Jahreszahl 2013 sowie die zwölf Europasterne. Auf der Wertseite der Münze in Spiegelglanzqualität ist zusätzlich die Angabe „SILBER 625“ aufgeprägt.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
„WANDEL UND WECHSEL LIEBT, WER LEBT“.
Der Entwurf stammt von dem Künstler Erich Ott aus München.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

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(Fundstelle: BGBl. I 2013, 2583)
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