Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „150. Geburtstag Gerhart Hauptmann“)
Münz10EuroBek 2012-11-19
Ausfertigungsdatum: 19.11.2012
Vollzitat:
"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „150. Geburtstag Gerhart Hauptmann“) vom 19. November 2012 (BGBl. I S. 2460)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 11.12.2012 +++)
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Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „150. Geburtstag Gerhart Hauptmann“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.
Die Auflage der Münze beträgt ca. 1 700 000 Stück, davon ca. 200 000 Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Hamburgische Münze (Prägezeichen J).
Die Münze wird ab dem 8. November 2012 in den Verkehr gebracht. Die 10-Euro-Gedenkmünze in der Stempelglanzqualität besteht aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (CuNi25), hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 14 Gramm. Die Spiegelglanzmünze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 16 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite zeigt ein Profil Gerhart Hauptmanns sowie einen großen Papierbogen und eine Schreibfeder, die die produktive Tätigkeit des Dichters symbolisieren.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „J“ der Hamburgischen Münze, die Jahreszahl 2012 sowie die zwölf Europasterne. Auf der Wertseite der Münze in Spiegelglanzqualität ist zusätzlich die Angabe „SILBER 625“ aufgeprägt.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
„ ✰ A JEDER MENSCH HAT HALT `NE SEHNSUCHT ✰ “.
Der Entwurf stammt von dem Künstler Jordi Truxa aus Berlin.
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
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(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2460)
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