Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "Industrielandschaft Ruhrgebiet")
Münz10EuroBek 2003-05-27
Ausfertigungsdatum: 27.05.2003
Vollzitat:
"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze "Industrielandschaft Ruhrgebiet") vom 27. Mai 2003 (BGBl. I S. 785)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 6. 6.2003 +++)
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Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema "Industrielandschaft Ruhrgebiet" eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.
Die Auflage der Münze beträgt 2400.000 Stück, darunter 350.000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stuttgart. Die Münze wird ab dem 10. Juli 2003 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite stellt die Geschichte und Gegenwart des Ruhrgebiets in seiner Vielfalt symbolisch dar. Der Entwurf würdigt die montan-industrielle Prägung des Reviers, deutet aber gleichzeitig die moderne Entwicklung zur Hochschul- und Wissenschaftslandschaft sowie zur Dienstleistungsregion an. Die gewählte Darstellung des Themas bezieht mit den Worten "Tarifvertrag, Generalstreik und Arbeitsordnung" auch die sozialpolitische Dimension mit ein.
Die Wertseite trägt einen Adler, zwölf Sterne, den Nennwert "10 EURO", die Aufschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die Jahreszahl 2003 und das Münzzeichen "F" der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stuttgart.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
"RUHRPOTT KULTURLANDSCHAFT".
Der Entwurf der Münze stammt von Hans Joa Dobler, Ehekirchen.
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
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(Fundstelle: BGBl. I 2003, 785)
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