Münz10DMBek 1997-02
DE - Deutsches Bundesrecht

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze zum 500. Geburtstag des Reformators Philipp Melanchthon)

Münz10DMBek 1997-02
Ausfertigungsdatum: 04.02.1997
Vollzitat:
"Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze zum 500. Geburtstag des Reformators Philipp Melanchthon) vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S. 175)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 13. 2.1997 +++)

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Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 500. Geburtstag des Reformators Philipp Melanchthon eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt maximal 4,0 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Hamburgischen Münze.
Die Münze wird ab 13. Februar 1997 in den Verkehr gebracht.
Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.
Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite zeigt den Reformator und Humanisten Philipp Melanchthon, wie ihn Albrecht Dürer 1526 in Nürnberg gesehen hat. Die Umschrift lautet:
"PHILIPP MELANCHTHON * 1497 + 1560".
Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1997, das Münzzeichen "J" der Hamburgischen Münze und die Umschrift:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
10 DEUTSCHE MARK".
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
"ZUM GESPRAECH GEBOREN".
Der Entwurf der Münze stammt von Hubert Klinkel, Würzburg.
Der Bundesminister der Finanzen

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(Fundstelle: BGBl. I 1997, 175)
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