Münz10DMBek 1992
DE - Deutsches Bundesrecht

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze 125. Geburtstag von Käthe Kollwitz)

Münz10DMBek 1992
Ausfertigungsdatum: 04.06.1992
Vollzitat:
"Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze 125. Geburtstag von Käthe Kollwitz) vom 4. Juni 1992 (BGBl. I S. 1028)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 17. 6.1992 +++)

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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 125. Geburtstag von Käthe Kollwitz eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 8,45 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Karlsruhe.
(2) Die Münze wird ab 3. Juli 1992 in den Verkehr gebracht.
(3) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(5) Die Bildseite zeigt ein Selbstportrait von Käthe Kollwitz am Zeichenbrett aus einer Kohlezeichnung der Künstlerin von 1933. Die Umschrift lautet:
"KÄTHE KOLLWITZ
* 1867 . 1945 +".
(6) Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1992, das Münzzeichen "G" der Staatlichen Münze Karlsruhe und die Umschrift:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
10 DEUTSCHE MARK".
(7) Die Jahreszahl "1992" und das Münzzeichen "G" sind Teil der Umschrift. Das Münzzeichen befindet sich zwischen der Zahl 10 und der Adlerabbildung.
(8) Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
"ICH WILL WIRKEN IN DIESER ZEIT".
(9) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift befinden sich drei fünfzackige Sterne.
(10) Der Entwurf der Münze stammt von Reinhart Heinsdorff, Friedberg-Ottmaring.
Der Bundesminister der Finanzen

  Abbildung der Münze

(Fundstelle: BGBl. I 1992, 1028)
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