Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITFG)
ITFG
Ausfertigungsdatum: 02.03.2009
Vollzitat:
"Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416, 417), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217) geändert worden ist"
Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 24.5.2016 I 1217
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 6.3.2009 +++)
Das G wurde als Artikel 6 G v. 2.3.2009 I 416 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 19 Abs. 1 dieses G am 6.3.2009 in Kraft.
§ 1 Errichtung des Sondervermögens
Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Investitions- und Tilgungsfonds“ errichtet.
§ 2 Zweck des Sondervermögens
Aus dem Sondervermögen sollen folgende Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 20,4 Milliarden Euro finanziert werden:
– Finanzhilfen für zusätzliche Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder mit bis zu 10 Milliarden Euro,
–
Investitionen des Bundes mit bis zu 4 Milliarden
Euro,
– Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage mit bis zu 5 Milliarden Euro,
– Ausweitung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand mit bis zu 900 Millionen Euro und
– Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität mit bis zu 500 Millionen Euro.
§ 3 Förderfähige Maßnahmen
(1) Das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder regelt die Einzelheiten der Finanzhilfen an die Länder.
(2) Die Förderfähigkeit der übrigen Maßnahmen bestimmt sich nach der Anlage zu diesem Gesetz und den jeweiligen Förderrichtlinien.
(3) Die Maßnahmen des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage sind nur förderfähig, wenn der Kauf oder das Leasing des Pkw in der Zeit vom 14. Januar 2009 bis spätestens zum 31. Dezember 2009 getätigt wird und die Zulassung innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum 30. Juni 2010 erfolgt. Sonstige Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 sind nur förderfähig, wenn sie spätestens bis zum 31. Dezember 2010 begonnen werden und voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2011 abgerechnet werden können. Nach dem 31. Dezember 2011 darf das Sondervermögen keine Fördermittel mehr auszahlen.
§ 4 Stellung im Rechtsverkehr
(1) Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig. Es kann unter seinem Namen im Rechtsverkehr handeln, klagen und verklagt werden. Der allgemeine Gerichtsstand des Sondervermögens ist der Sitz der Bundesregierung. Das Bundesministerium der Finanzen verwaltet das Sondervermögen. Es kann sich hierzu einer anderen Bundesbehörde oder eines Dritten bedienen.
(2) Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten. Der Bund haftet unmittelbar für die Verbindlichkeiten des Sondervermögens; dieses haftet nicht für die sonstigen Verbindlichkeiten des Bundes.
§ 5 Kreditermächtigung
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung der Ausgaben des Sondervermögens Kredite bis zur Höhe von 25,2 Milliarden Euro aufzunehmen.
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge aus getilgten Krediten wieder zu.
(3) Auf die Kreditermächtigung ist bei Diskontpapieren der Nettobetrag anzurechnen.
§ 6 Tilgung
(1) Das Sondervermögen erhält aus dem Bundeshaushalt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 jährlich Zuführungen in Höhe der Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn, die den im Bundeshaushalt veranschlagten Anteil übersteigen und nicht zur Tilgung der Schulden des Erblastentilgungsfonds nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Erblastentilgungsfondsgesetzes benötigt werden. Die Zuführungen sind zur Tilgung der Verbindlichkeiten des Sondervermögens zu verwenden.
(2) Der im Bundeshaushalt zu veranschlagende Anteil am Bundesbankgewinn wird für das Jahr 2010 auf einen Betrag von bis zu 3,5 Milliarden Euro, für das Jahr 2011 auf bis zu 3 Milliarden Euro und für das Jahr 2012 und die Folgejahre so lange auf bis zu 2,5 Milliarden Euro festgesetzt, bis die Verbindlichkeiten des Sondervermögens vollständig getilgt sind.
§ 7 Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht
Alle Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens werden in einem Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Im Übrigen ist § 113 der Bundeshaushaltsordnung anzuwenden.
§ 8 Rechnungslegung
Das Bundesministerium der Finanzen legt jährlich zum Stichtag 31. Dezember Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden des Sondervermögens. Die Rechnungen sind als Übersichten der Haushaltsrechnung des Bundes beizufügen.
§ 9 Zuständigkeit
Für die Durchführung des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.
§ 10 Verwaltungskosten
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.
§ 11 Auflösung
Das Sondervermögen wird mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten aufgelöst. Die Auflösung ist im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Ein verbleibendes Vermögen fällt dem Bund zu.
Anlage (zu § 3 Absatz 2) Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 419 - 427)
Titel Funktion | Zweckbestimmung | Soll 2009 1 000 € | Soll 2008 1 000 € | Ist 2007 1 000 € | ||||
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Vorbemerkung | ||||||||
Veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus den Maßnahmen des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“ (ITFG). Das Sondervermögen nimmt die erforderlichen Mittel auf. Der Fonds umfasst die Bundesmittel für Leistungen im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG), die kon- | junkturstützenden Maßnahmen im Bereich der Investitionen des Bundes, das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage, die Ausweitung des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) und die Mittel für die Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität. Mit den Maßnahmen des Wirtschaftsplans soll ein zusätzlicher konjunktureller Impuls gegeben werden. | |||||||
Einnahmen | ||||||||
Verwaltungseinnahmen | ||||||||
119 99 -873 | Vermischte Einnahmen | – | ||||||
Haushaltsvermerk |
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01. | ||||||||
Übrige Einnahmen | ||||||||
162 01 -920 | Sonstige Zinseinnahmen | – | ||||||
Haushaltsvermerk | ||||||||
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01. | ||||||||
Erläuterungen | ||||||||
Zinsen für nicht zweckentsprechend verwendete Mittel nach dem ZuInvG werden hier vereinnahmt. | ||||||||
221 01 -910 | Zuführungen aus dem Bundesbankgewinn | – | ||||||
Haushaltsvermerk | ||||||||
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01. | ||||||||
325 01 -920 | Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt | 21 000 000 | ||||||
Erläuterungen | ||||||||
Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet. |
Ausgaben | ||||||||
Haushaltsvermerk | ||||||||
1. | Die Ausgaben sind übertragbar. § 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden. | |||||||
2. | Das Bundesministerium der Finanzen erlässt im Rahmen eines Bewirtschaftungsrundschreibens allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung. | |||||||
Schuldendienst | ||||||||
575 01 -920 | Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt | 4 100 000 | ||||||
Haushaltsvermerk | ||||||||
1. | Einnahmen fließen den Ausgaben zu. | |||||||
2. | Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Verzinsung der Bruttokreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr. | |||||||
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | ||||||||
683 01 -169 | Aufstockung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) | 900 000 |
Haushaltsvermerk | ||||||||
1. | Mindestens 200 000 T€ des Ansatzes sind für Projekte in den neuen Ländern zweckgebunden. Nicht benötigte Mittel können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen für Projekte in den alten Ländern verausgabt werden. | |||||||
2. | Aus dem Ansatz dürfen auch folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Projektträgerkosten: 18 000 T€ Begleitforschung: 200 T€. | |||||||
Erläuterungen |
Aus dem Titel wird das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), das derzeit FuE-Kooperationsvorhaben und Netzwerkprojekte in ganz Deutschland sowie einzelbetriebliche FuE-Vorhaben in Ostdeutschland fördert, aufgestockt, damit in den Jahren 2009 und 2010 auch einzelbetriebliche FuE-Vorhaben von westdeutschen Unternehmen und FuE-Einzel- und Kooperationsvorhaben von Unternehmen bis 1 000 Beschäftigte in Ost- und Westdeutschland gefördert werden können. |
Die Fördermöglichkeiten des bundesweiten ZIM unterstützen die Unternehmen in der gegenwärtigen Situation dabei, ihre Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsanstrengungen auf hohem Niveau fortzusetzen und ihren gewachsenen Finanzierungsbedarf zu decken. Mit der Förderung von schnell marktwirksamen und Beschäftigung sichernden Projekten wird ein wichtiger konjunktureller Impuls gegeben, der mit der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auch die künftige Wachstumsperspektive verbessert. Damit können sich die Unternehmen im globalen Wettbewerb besser behaupten. | ||||||||
Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. | ||||||||
697 01 -332 | Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage | 1 500 000 | ||||||
Erläuterungen |
Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zugelassen oder geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2 500 € und wird für Kauf und Zulassung oder Leasing und Zulassung bis maximal zum 31. Dezember 2009 gewährt. | ||||||||
Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. | ||||||||
Titelgruppe 01 | ||||||||
Tgr. 01 | Finanzhilfen nach Art. 104 b GG für Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder | (10 000 000) | (–) | |||||
Haushaltsvermerk |
Einnahmen aus Rückzahlungen von Finanzhilfen nach dem ZuInvG aus nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln fließen den Ausgaben zu. | ||||||||
882 11 -873 | Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG | 6 500 000 | ||||||
882 12 -873 | Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ZuInvG | 3 500 000 | ||||||
Titelgruppe 02 | ||||||||
Tgr. 02 | Investitionsverstärkungsprogramm Verkehr | (2 000 000) | (–) | |||||
Haushaltsvermerk | ||||||||
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. | ||||||||
Erläuterungen | ||||||||
Mit dem Investitionsverstärkungsprogramm Verkehr setzt der Bund für Ausbau und Erneuerung von Bundesverkehrswegen (Straßen, Schienen, Wasserstraßen) und deren multimodale Verknüpfung zusätzlich 2 Mrd. € ein. |
Das Programm ergänzt die mit dem Innovations- und Investitionsprogramm Verkehr gesetzten konjunkturwirksamen Impulse zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in diesem Sektor. | ||||||||
741 21 -721 | Investitionen in die Bundesautobahnen | 450 000 | ||||||
Erläuterungen | ||||||||
Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für: | ||||||||
1. | die Verbesserung des Oberflächenzustandes der Fahrbahnen und Beseitigung von Substanzschäden, | |||||||
2. | die weitere Modernisierung und Erhaltung von Brücken und Ingenieurbauten einschließlich deren kompletter Erneuerung, | |||||||
3. | die vorgezogene Realisierung baureifer Projekte, | |||||||
4. | die Bereitstellung zusätzlicher Parkflächen für Lkw an BAB-Parkplätzen und Rastanlagen unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohner an verbessertem Lärmschutz und |
5. | Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesautobahnen. | |||||||
741 22 -722 | Investitionen in die Bundesstraßen | 400 000 | ||||||
Erläuterungen | ||||||||
Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für: | ||||||||
1. | die Verbesserung des Oberflächenzustandes der Fahrbahnen und Beseitigung von Substanzschäden, | |||||||
2. | die weitere Modernisierung und Erhaltung von Brücken und Ingenieurbauten einschließlich deren kompletter Erneuerung, | |||||||
3. | die vorgezogene Realisierung baureifer Projekte und | |||||||
4. | Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesstraßen. | |||||||
780 21 -731 | Investitionen in die Bundeswasserstraßen | 350 000 | ||||||
Haushaltsvermerk |
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer Höhe von 5 000 T€ für Pilotvorhaben für innovative Techniken in der Binnenschifffahrt geleistet werden. | ||||||||
Erläuterungen | ||||||||
Die Mittel werden eingesetzt für Investitionen in den Verkehrsträger Bundeswasserstraßen/Schifffahrt einschließlich Planungskosten, insbesondere für: | ||||||||
1. | die Beschleunigung laufender Maßnahmen zum Ausbau der seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen der Seehäfen, | |||||||
2. | die Netzoptimierung, | |||||||
3. | die Erhaltung und den Ausbau von Schleusen, | |||||||
4. | die Substanzerhaltung des bestehenden Bundeswasserstraßennetzes, | |||||||
5. | die vorgezogene Realisierung neuer Maßnahmen, |
6. | die Modernisierung der betrieblichen Infrastruktur der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. | |||||||
891 21 -832 | Investitionen in den Schienenverkehr | 700 000 | ||||||
Haushaltsvermerk | ||||||||
1. | Die Erläuterungen sind verbindlich. | |||||||
2. | Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer Höhe von 5 000 T€ für Pilotvorhaben für innovative Techniken im Schienengüterverkehr geleistet werden. | |||||||
Erläuterungen | ||||||||
Die Mittel werden insbesondere eingesetzt für: | ||||||||
1. | die beschleunigte Sanierung von Personenbahnhöfen (Verstärkung des Personenbahnhofsprogramms), | |||||||
2. | Investitionen in Bahnanlagen, |
3. | die Verstärkung von Investitionen in innovative Techniken am Fahrweg zur Lärm- und Erschütterungsminderung im Schienenverkehr, | |||||||
4. | die Verstärkung laufender und den Beginn neuer baureifer Projekte einschließlich Planungskosten, | |||||||
5. | die beschleunigte Einführung der europäischen Leit- und Sicherungstechnik ETCS (u. a. durch Neubau von elektronischen Stellwerken). | |||||||
892 21 -839 | Investitionen in den Kombinierten Verkehr | 100 000 | ||||||
Haushaltsvermerk | ||||||||
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer Höhe von 5 000 T€ für Pilotvorhaben im Rahmen der Weiterentwicklung der Umschlagtechnik geleistet werden. | ||||||||
Erläuterungen |
Die Mittel werden eingesetzt für Investitionen in Anlagen des Kombinierten Verkehrs einschließlich Planungskosten, insbesondere für: | ||||||||
1. | Baukostenzuschüsse zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs an private Unternehmen, | |||||||
2. | Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (Security) in Terminals. | |||||||
Titelgruppe 03 | ||||||||
Tgr. 03 | Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäuden | (750 000) | (–) | |||||
Haushaltsvermerk | ||||||||
1. | Aus dem Ansatz dürfen auch große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie der Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke finanziert werden. | |||||||
2. | Mit den Mittel können folgende Maßnahmen grundsätzlich gefördert werden: |
2.1 | neue Grund- und Teilsanierungen mit dem Schwerpunkt Energie-, Betriebs- und Erhaltungskostensenkung sowie CO2- und Klimakostenverminderung, soweit möglich auch mit Einsatz erneuerbarer Energien | |||||||
2.2 | Vorziehen und Optimieren derartiger bereits geplanter Maßnahmen | |||||||
2.3 | Beschleunigung derartiger bereits laufender Maßnahmen | |||||||
2.4 | Finanzierungsergänzung derartiger noch nicht komplett finanzierter Maßnahmen | |||||||
2.5 | im Einzelfall auch Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, soweit sie den vorstehenden Zielen entsprechen | |||||||
3. | Die Finanzierung oder Förderung soll auf der Grundlage folgender Kriterien (Kosten-Wirksamkeit-Analyse) erfolgen: | |||||||
3.1 | Auftragserteilung und Baubeginn bis Ende 2010 | |||||||
3.2 | Abrechnung bis Ende 2011 |
3.3 | Umfang der künftigen Energie-, Betriebs- und Erhaltungskostenersparnis | |||||||
3.4 | Reduzierung der Klimakosten (z. B. CO2-Einsparung) | |||||||
3.5 | Umfang des Innovationspotentials | |||||||
3.6 | Umfang der unmittelbar und mittelbar ausgelösten Gesamtinvestitionen | |||||||
3.7 | Maß der Beschäftigungswirksamkeit (z. B. Höhe des Lohnanteils an den Gesamtkosten) | |||||||
3.8 | Maß des Beitrags zur Verbesserung der Infrastruktur im Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturbereich | |||||||
4. | Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes ist anhand dieser Kriterien kontinuierlich zu evaluieren. Dem Haushaltsausschuss ist in regelmäßigen Abständen über die Mittelverwendung zu berichten, beginnend zum 1. Juni 2009. | |||||||
558 31 -032 | Militärische Anlagen einschließlich kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | 250 000 |
711 31 -016 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | 500 000 | ||||||
Haushaltsvermerk | ||||||||
1. | Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in Bonn und der Region Bonn sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. | |||||||
2. | Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. € auf den zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungsempfänger. | |||||||
3. | Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil vom Bund finanziert werden. | |||||||
Titelgruppe 04 | ||||||||
Tgr. 04 | Beiträge an internationale und supranationale Einrichtungen | (100 000) | (–) | |||||
Haushaltsvermerk |
1. | Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. | |||||||
2. | Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. | |||||||
836 41 -023 | Beteiligung an der Infrastruktur-Krisenfazilität der Weltbankgruppe | 40 000 | ||||||
896 41 -023 | Beitrag zur Infrastruktur-Krisenfazilität der Weltbankgruppe | 60 000 | ||||||
Haushaltsvermerk | ||||||||
Zinszuschüsse dürfen bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit auch kapitalisiert an den mit der bankenmäßigen Abwicklung beauftragten Treuhänder (§ 44 Abs. 2 BHO) ausgezahlt werden. | ||||||||
Titelgruppe 05 | ||||||||
Tgr. 05 | Konjunkturstützende Maßnahmen im Bereich von Investitions- und Ausstattungsbedarf der Ressorts | (650 000) | (–) | |||||
Haushaltsvermerk |
1. | Die Ausgaben des Epl. 02 sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. | |||||||
2. | Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des Titels 554 51. | |||||||
3. | Die Erläuterungen sind verbindlich. | |||||||
4. | Mit den Mitteln dürfen grundsätzlich nur Maßnahmen im Bereich von Investitions- und Ausstattungsbedarf der Ressorts gefördert werden, | |||||||
4.1 | die derartige bereits geplante Maßnahmen vorziehen und optimieren oder beschleunigen, | |||||||
4.2 | die Finanzierung derartiger noch nicht komplett finanzierter Maßnahmen ergänzen und | |||||||
4.3 | die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages oder den Berichterstatterinnen und Berichterstattern des Einzelplans in den Haushaltsberatungen nicht bereits abgelehnt wurden. |
Erläuterungen | ||||||||
Die Mittel werden wie folgt auf die Einzelpläne aufgeteilt: |
Bezeichnung | 1 000 € | |
---|---|---|
Epl. 01 | Bundespräsident und Bundespräsidialamt | 1 741 |
Epl. 02 | Deutscher Bundestag | 10 768 |
Epl. 03 | Bundesrat | 1 637 |
Epl. 04 | Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt | 10 562 |
Epl. 05 | Auswärtiges Amt | 36 251 |
Epl. 06 | Bundesministerium des Innern | 130 672 |
Epl. 07 | Bundesministerium der Justiz | 15 093 |
Epl. 08 | Bundesministerium der Finanzen | 88 436 |
Epl. 09 | Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie | 26 037 |
Epl. 10 | Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | 17 447 |
Epl. 11 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | 7 611 |
Epl. 12 | Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | 37 615 |
Epl. 14 | Bundesministerium der Verteidigung | 226 170 |
Epl. 15 | Bundesministerium für Gesundheit | 10 547 |
Epl. 16 | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit | 10 098 |
Epl. 17 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 5 217 |
Epl. 19 | Bundesverfassungsgericht | 1 703 |
Epl. 20 | Bundesrechnungshof | 4 380 |
Epl. 23 | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit | 2 994 |
Epl. 30 | Bundesministerium für Bildung und Forschung | 5 021 |
Zusammen | 650 000 |
Titel Funktion | Zweckbestimmung | Soll 2009 1 000 € | Soll 2008 1 000 € | Ist 2007 1 000 € | ||||
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539 59 -011 | Vermischte Verwaltungsausgaben | - |
Erläuterungen | ||||||||
In diesem Titel sind alle Sächlichen Verwaltungsausgaben zu buchen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Umsetzung der Investitionsmaßnahmen stehen. | ||||||||
554 51 -032 | Militärische Beschaffungen | 226 170 | ||||||
Erläuterungen | ||||||||
Aus diesem Titel können auch Ausgaben für den Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software sowie für die Errichtung von IT-Leitungsnetzen geleistet werden. | ||||||||
711 51 -011 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | – | ||||||
712 52 -011 | Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | – | ||||||
811 51 -011 | Erwerb von Fahrzeugen | – | ||||||
812 51 -011 | Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen | 423 830 | ||||||
Erläuterungen |
Aus diesem Titel können auch Ausgaben für den Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software sowie für die Errichtung von IT-Leitungsnetzen geleistet werden. | ||||||||
Titelgruppe 06 | ||||||||
Tgr. 06 | Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität | (500 000) | (–) | |||||
Haushaltsvermerk | ||||||||
1. | Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. | |||||||
2. | Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. | |||||||
Erläuterungen | ||||||||
Die Bereitstellung erfolgt über direkte Programme und KfW-Kredite, ergänzt durch einen Beitrag der Industrie in einer strategischen Allianz. | ||||||||
Das Programm beinhaltet folgende Bausteine: |
1. | Forschung und Entwicklung: V. a. Weiterentwicklung der Batterie- und Speichertechnologie, Hybridtechnologien, Standardisierung und Modularisierung von Gesamtantriebssystemen, Netze für die Stromversorgung der Zukunft, Brennstoffzellen, Komponenten- und Materialentwicklung, Optimierung der Antriebskomponenten, effiziente und energieoptimierte Antriebe und Betriebsweisen für Schienenfahrzeuge, Kompetenzaufbau Elektromobilität und Elektrochemie, Begleitforschung. | |||||||
2. | Demonstration und Pilotprojekte: V. a. Elektrofahrzeuge, Batterieproduktion und -recycling, Ladeinfrastruktur, Netzintegration, Lade- und Abrechnungsverfahren (IKT-Technologie), Feldversuche, neue Biokraftstoffe. |
3. | Marktvorbereitung/Marktanreizprogramme: V. a. Vorbereitung und Unterstützung einer Markteinführung von Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen, um die für die Hersteller notwendigen Skalen- und Lernkurveneffekte zu beschleunigen; Geschäftsmodelle; Aus- und Weiterbildung. | |||||||
531 61 -622 | Studien, Untersuchungen, Gutachten sowie Projektbegleitung | 30 000 | ||||||
662 61 -622 | Zinszuschüsse im Rahmen eines Förderprogramms zu innovativen Antriebstechnologien der KfW-Förderbank | 50 000 | ||||||
683 61 -622 | Innovative Mobilitätskonzepte | 270 000 | ||||||
891 61 -622 | Modellvorhaben und Demonstrationsprojekte im Bereich innovativer Mobilitätskonzepte | 150 000 | ||||||
Titelgruppe 55 | ||||||||
Tgr. 55 | Maßnahmen im Bereich der IuK-Technik | (500 000) | (–) | |||||
Haushaltsvermerk |
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. | ||||||||
532 51 -011 | Kosten der Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der IT-Steuerung und IuK-Technik des Bundes | 300 000 | ||||||
Haushaltsvermerk | ||||||||
1. | Die Ausgaben sind in Höhe von 200 000 T€ gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. | |||||||
2. | Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 BHO bis zur Höhe von 100 Mio. € geleistet werden. | |||||||
812 55 -011 | Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software | 200 000 | ||||||
Erläuterungen | ||||||||
Aus diesem Titel können auch Ausgaben für die Errichtung von IT-Leitungsnetzen geleistet werden. | ||||||||
Abschluss der Anlage |
Einnahmen | ||||||||
Steuern und steuerähnliche Abgaben | ||||||||
Verwaltungseinnahmen | – | – | ||||||
Übrige Einnahmen | 21 000 000 | – | ||||||
Gesamteinnahmen | 21 000 000 | – | ||||||
Ausgaben | ||||||||
Personalausgaben | ||||||||
Sächliche Verwaltungsausgaben | 330 000 | – | ||||||
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. | 476 170 | – | ||||||
davon aus: | ||||||||
Gruppe 554 : Beschaffungen | 226 170 | – | ||||||
Gruppe 558 : Militärische Anlagen | 250 000 | – | ||||||
Schuldendienst | 4 100 000 | – | ||||||
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | 2 720 000 | – | ||||||
Ausgaben für Investitionen | 13 373 830 | – | ||||||
Besondere Finanzierungsausgaben | ||||||||
Gesamtausgaben | 21 000 000 | – |
Anlage (Nachtrag) Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“
(Fundstelle: BGBl. I 2009; 1578 - 1579)
Wirtschaftsplan
des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“
Titel Funktion | Zweckbestimmung | Bisheriges Soll 2009 1 000 € | Für 2009 treten hinzu 1 000 € | Neues Soll 2009 1 000 € |
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Einnahmen |
Übrige Einnahmen | ||||
325 01 -920 | Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt | 21 000 000 | 4 200 000 | 25 200 000 |
Erläuterungen Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet. | ||||
Ausgaben | ||||
Schuldendienst | ||||
575 01 -920 | Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt | 4 100 000 | 700 000 | 4 800 000 |
Haushaltsvermerk
| ||||
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | ||||
697 01 -332 | Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage | 1 500 000 | 3 500 000 | 5 000 000 |
Erläuterungen Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zugelassen oder geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2 500 €. Sie wird gewährt, wenn Kauf oder Leasing bis zum 31. Dezember 2009 und die Zulassung innerhalb einer Frist von 9 Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum 30. Juni 2010, erfolgen. Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. |
Titel Funktion | Zweckbestimmung | Bisheriges Soll 2009 1 000 € | Für 2009 treten hinzu 1 000 € | Neues Soll 2009 1 000 € |
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Titelgruppe 03 | ||||
Tgr. 03 | Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäuden | (750 000) | (–) | (750 000) |
711 31 -016 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | 500 000 | – | 500 000 |
Haushaltsvermerk
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Abschluss der Anlage | ||||
Einnahmen | ||||
Verwaltungseinnahmen | – | – | – | |
Übrige Einnahmen | 21 000 000 | 4 200 000 | 25 200 000 | |
Gesamteinnahmen | 21 000 000 | 4 200 000 | 25 200 000 | |
Ausgaben |
Sächliche Verwaltungsausgaben | 330 000 | – | 330 000 | |
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. | 476 170 | – | 476 170 | |
davon aus: | ||||
Gruppe 554 : Beschaffungen | 226 170 | – | 226 170 | |
Gruppe 558 : Militärische Anlagen | 250 000 | – | 250 000 | |
Schuldendienst | 4 100 000 | 700 000 | 4 800 000 | |
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | 2 720 000 | 3 500 000 | 6 220 000 | |
Ausgaben für Investitionen | 13 373 830 | – | 13 373 830 | |
Gesamtausgaben | 21 000 000 | 4 200 000 | 25 200 000 |
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