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DE - Deutsches Bundesrecht

Gesetz über die berechnungsrechtliche Behandlung von Investitionszulagen im preisgebundenen Wohnungsbau

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Ausfertigungsdatum: 23.12.1974
Vollzitat:
"Gesetz über die berechnungsrechtliche Behandlung von Investitionszulagen im preisgebundenen Wohnungsbau vom 23. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3676, 3678)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 25.12.1974 +++)
Das G wurde als Artikel 4 des G v. 23.12.1974 I 3676 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es ist gem. Art. 10 dieses G am 25.12.1974 in Kraft getreten.

§ 1 Nichtberücksichtigung der Investitionszulage

Bei der Herstellung von Gebäuden und Gebäudeteilen mit preisgebundenen Wohnraum ist eine nach § 4a des Investitionszulagengesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung vom 23. Dezember 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 3676) gewährte Investitionszulage in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der zulässigen Miete nicht zu berücksichtigen.

§ 2 Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.

§ 3 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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