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DE - Landesrecht Schleswig-Holstein

Landesverordnung zur Übertragung der Verbraucherberatung im Ernährungsbereich Vom 13. August 1974

Landesverordnung zur Übertragung der Verbraucherberatung im Ernährungsbereich
Vom 13. August 1974
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Landesverordnung zur Übertragung der Verbraucherberatung im Ernährungsbereich vom 13. August 197401.01.2003
Eingangsformel01.01.2003
§ 101.01.2003
§ 201.01.2003
Aufgrund des § 2 Abs. 4
des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 1973 (GVOBl. Schl.-H. S. 71), geändert durch Gesetz vom 9. Mai 1974 (GVOBl. Schl.-H. S. 128), wird verordnet:

§ 1

(1) Die Ernährungsberatung im ländlichen Raum wird der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zur Erfüllung nach Weisung übertragen.
(2) Die Landwirtschaftskammer führt diese Aufgabe im Einvernehmen mit dem Ausschuß für die Koordinierung der Ernährungsberatung durch.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
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