Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Schleswig-Holstein zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Land Nordrhein-Westfalen vom 6. Januar 1999 Vom 10. Mai 1999
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Staatsvertrages
zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der
vereidigten Buchprüfer des Landes Schleswig-Holstein zum
Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten
Buchprüfer im Land Nordrhein-Westfalen vom 6. Januar 1999
Vom 10. Mai 1999
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Landes Schleswig-Holstein zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Land Nordrhein-Westfalen vom 6. Januar 1999 vom 10. Mai 1999 | 01.01.2003 |
Eingangsformel | 01.01.2003 |
Bekanntmachung:
Nachdem die letzte der von den Ländern ausgefertigten Ratifizierungsurkunden im April 1999 bei dem Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hinterlegt wurde, ist der Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer - und der vereidigten Buchprüfer des Landes Schleswig-Holstein zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Land Nordrhein-Westfalen am 6. Januar 1999 (GVOBl. Schl.-H. S. 7) gemäß seinem Artikel 8 Abs. 1 am 1. Mai 1999 in Kraft getreten.
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