Gesetz zur Übertragung der Verwaltung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer auf die Gemeinden Vom 30. Oktober 1981
Gesetz zur Übertragung der Verwaltung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer auf die Gemeinden Vom 30. Oktober 1981
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zur Übertragung der Verwaltung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer auf die Gemeinden vom 30. Oktober 1981 | 01.01.2003 |
§ 1 | 01.01.2003 |
§ 2 | 01.01.2003 |
§ 1
Die Verwaltung der Gewerbesteuer sowie der Grundsteuer, mit Ausnahme der Festsetzung und Zerlegung der Steuermeßbeträge, obliegt den Gemeinden.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1976 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über die Rückübertragung der Festsetzung und Erhebung der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital auf die Gemeinden vom 31. März 1950 (GVOBl. Schl.-H. S. 141) außer Kraft.
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