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Geschäftsverteilung der Landesregierung Vom 17. November 1992

Geschäftsverteilung der Landesregierung Vom 17. November 1992
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Bekanntmachung vom 30.08.2022 (GVOBl. S. 800)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Geschäftsverteilung der Landesregierung vom 17. November 199201.01.2003
Geschäftsverteilung der Landesregierung30.08.2022

Geschäftsverteilung der Landesregierung

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten nach § 27 Abs. 1 Satz 2 Landesverwaltungsgesetz
Auf der Grundlage von Artikel 36 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. April 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 438), lege ich nach § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Landesregierung vom 19. August 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 358), die Geschäftsbereiche der Ministerinnen und Minister des Landes Schleswig-Holstein wie folgt fest:
A.
In den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten gehen über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - ehemals Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung - die Angelegenheiten der Digitalisierung und des Zentralen IT-Managements.
B.
In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gesundheit gehen über
1.
aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - ehemals Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren - die Angelegenheiten der Gesundheitsversorgung und der Gesundheitsvorsorge einschließlich der diesbezüglichen Fachaufsicht über das Landesamt für soziale Dienste, die Fachaufsicht über das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung in den Angelegenheiten für die Gesundheits- und Pflegeberufe.
2.
aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - ehemals Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung - die Angelegenheiten des Vollzugs der Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam einschließlich der diesbezüglichen Dienst- und Fachaufsicht über das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein.
C.
In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur gehen über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus die Angelegenheiten der Beruflichen Bildung, das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) mit Ausnahme der Fachaufsicht über die Gesundheits- und Pflegeberufe.
D.
In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur gehen über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus die Angelegenheiten der Energiewirtschaft einschließlich der energiepolitischen Angelegenheiten der Wirtschaftsministerkonferenz und des Industriegebietes Brunsbüttel einschließlich des Projektes zur Realisierung eines LNG-Terminals und der LNG-Koordinierung.
E.
In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung gehen über aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - ehemals Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung - die Angelegenheiten der Integration und Zuwanderung mit Ausnahme der Angelegenheiten des Vollzugs der Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam einschließlich der diesbezüglichen Dienst- und Fachaufsicht über das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, die Angelegenheiten der Gleichstellung der Geschlechter und des Schutzes von Frauen vor Gewalt, das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein.
F.
In den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz gehen über
1.
aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gesundheit - ehemals Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz - die Europa-, Ostsee- und Nordseeangelegenheiten sowie die Europäische Prüfbehörde, die Angelegenheiten des Verbraucherschutzes.
2.
aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - ehemals Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung - die Angelegenheiten der ländlichen Entwicklung.
3.
aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - ehemals Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung - die Angelegenheiten der Landwirtschaft, Veterinärwesen und Fischerei einschließlich des Projektes zur Grundlegenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020, die Angelegenheiten der Obersten Forst- und Jagdbehörde mit Ausnahme des waldbezogenen Vertragsnaturschutzes, die Angelegenheiten des ökologischen Landbaus sowie der Cross Compliance, die Angelegenheiten der Grünen Gentechnik, die Rechtsangelegenheiten des Forst- und des Jagdrechts, die Angelegenheiten der EGFL/ELER-Zahlstelle einschließlich dem damit verbundenen internen Revisionsdienst, die Angelegenheiten zum Hufbeschlaggesetz, die Fort- und Weiterbildung im Agrarbereich, die Aufsicht über die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, die Fachaufsicht über die Bereiche Landwirtschaft, Fischerei, Ländliche Entwicklung sowie die Untere Forstbehörde im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, das Landeslabor Schleswig-Holstein.
G.
Im Übrigen bleiben die Geschäftsbereiche unverändert.
H.
Die neue Geschäftsverteilung tritt am 01. September 2022 in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt gehen nach § 27 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes auch die in Rechtsvorschriften zugewiesenen Zuständigkeiten auf die nach der Neuabgrenzung zuständigen obersten Landesbehörden über.
I.
Die Änderung der Bezeichnung der Ministerien ist am 29. Juni 2022 in Kraft getreten.
Kiel, 29. Juni 2022
Daniel Günther Ministerpräsident
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