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DE - Landesrecht Schleswig-Holstein

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz Vom 8. Dezember 2017

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und
dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien
und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet
der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz
Vom 8. Dezember 2017
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz vom 8. Dezember 201722.12.2017
Eingangsformel22.12.2017
§ 122.12.2017
§ 222.12.2017
§ 322.12.2017
Anlage22.12.2017
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

(1) Dem Staatsvertrag vom 6./12. September 2017 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des
Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz
wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu geben.

§ 3

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 8. Dezember 2017
Daniel Günther Ministerpräsident Dr. Bernd Buchholz Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Anlage

[Änderungsanweisungen für den Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz
vom 26. Oktober 2012]
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