Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Schleswig-Holstein über einen gemeinsamen Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland (PDK-Nord)
Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg,
dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Schleswig-Holstein über einen gemeinsamen
Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland (PDK-Nord)
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Vom 13. Juni 2017
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
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Ersetzt Gesetz vom 12. April 2017
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Schleswig-Holstein über einen gemeinsamen Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland (PDK-Nord) vom 13. Juni 2017 | 30.06.2017 |
Eingangsformel | 30.06.2017 |
§ 1 | 30.06.2017 |
§ 2 | 30.06.2017 |
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
(1) Dem am 10. Februar 2017 unterzeichneten
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Schleswig-Holstein über einen gemeinsamen Prüfdienst für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Norddeutschland (PDK-Nord)
wird zugestimmt.
(2) Der
Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Den Tag, an dem der
Staatsvertrag
nach seinem
Artikel 9
, Satz 4 in Kraft tritt, macht das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 13. Juni 2017
Torsten Albig Ministerpräsident | Kristin Alheit Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung |
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