Landesverordnung zur Festlegung der Behördenbezeichnung der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein Vom 19. Dezember 2017
Landesverordnung zur Festlegung der Behördenbezeichnung der
Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein
Vom 19. Dezember 2017
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Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
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Verkündet als Artikel 1 der Landesverordnung zur Festlegung von Ausgleichszahlungen an die Unfallkasse Nord und zur Behördenbezeichnung vom 19. Dezember 2017 (GVOBl. 2018 S. 11)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Landesverordnung zur Festlegung der Behördenbezeichnung der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein vom 19. Dezember 2017 | 01.04.2018 |
§ 1 | 01.04.2018 |
§ 1
Abweichend von der Behördenbezeichnung gemäß
§ 1 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Errichtung einer unteren Landesbehörde bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein zum Vollzug der Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes
vom 10. Dezember 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 478) wird die Bezeichnung auf „Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord“ festgelegt.
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