BehBezArbUnfKV SH 2018
DE - Landesrecht Schleswig-Holstein

Landesverordnung zur Festlegung der Behördenbezeichnung der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein Vom 19. Dezember 2017

Landesverordnung zur Festlegung der Behördenbezeichnung der
Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein
Vom 19. Dezember 2017
*
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Verkündet als Artikel 1 der Landesverordnung zur Festlegung von Ausgleichszahlungen an die Unfallkasse Nord und zur Behördenbezeichnung vom 19. Dezember 2017 (GVOBl. 2018 S. 11)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Landesverordnung zur Festlegung der Behördenbezeichnung der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein vom 19. Dezember 201701.04.2018
§ 101.04.2018

§ 1

Abweichend von der Behördenbezeichnung gemäß
§ 1 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die Errichtung einer unteren Landesbehörde bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein zum Vollzug der Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes
vom 10. Dezember 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 478) wird die Bezeichnung auf „Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord“ festgelegt.
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