Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) und dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) Vom 17. März 2010
Gesetz
zu dem Abkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und
dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der
Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) und
dem Staatsvertrag
zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein
über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL)
Vom 17. März 2010
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) und dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) vom 17. März 2010 | 30.04.2010 |
Eingangsformel | 30.04.2010 |
§ 1 - Zustimmung zu den Verträgen | 30.04.2010 |
§ 2 - Inkrafttreten | 30.04.2010 |
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Zustimmung zu den Verträgen
(1) Dem am 30. November 2009 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) wird zugestimmt.
(2) Dem am 30. November 2009 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) wird zugestimmt.
(3) Das Abkommen und der Staatsvertrag werden nachstehend veröffentlicht.
(4) Der Tag, an dem
1.
das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) nach seinem § 9 in Kraft tritt und
2.
der Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) nach seinem § 5 in Kraft tritt,
ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.
*
Fußnoten
*)
[Entsprechend der Bekanntmachung vom 21. März 2014 (GVOBl. S. 68) sind das
Abkommen
gemäß seinem
§ 9
am 4. Februar 2012 und der
Staatsvertrag
gemäß seinem
§ 5
am 1. Februar 2012 in Kraft getreten.]
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 17. März 2010
Peter Harry Carstensen | Jost de Jager |
Ministerpräsident | Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr |
Feedback