Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über die Kooperation in der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt Vom 22. Februar 2011
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern
Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
über die Kooperation in der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt
Vom 22. Februar 2011
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über die Kooperation in der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt vom 22. Februar 2011 | 31.03.2011 |
Eingangsformel | 31.03.2011 |
§ 1 - Zustimmung zum Staatsvertrag | 31.03.2011 |
§ 2 - Inkrafttreten | 31.03.2011 |
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag
(1) Dem zuletzt am 16. November 2010 unterzeichneten
Staatsvertrag
zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt wird zugestimmt.
(2) Der
Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem
Artikel 2
in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 22. Februar 2011
Peter Harry Carstensen Ministerpräsident | Dr. Juliane Rumpf Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume |
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