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DE - Landesrecht Schleswig-Holstein

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über die Kooperation in der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt Vom 22. Februar 2011

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern
Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
über die Kooperation in der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt
Vom 22. Februar 2011
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über die Kooperation in der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt vom 22. Februar 201131.03.2011
Eingangsformel31.03.2011
§ 1 - Zustimmung zum Staatsvertrag31.03.2011
§ 2 - Inkrafttreten31.03.2011
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag

(1) Dem zuletzt am 16. November 2010 unterzeichneten
Staatsvertrag zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein über den Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem
Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.

§ 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 22. Februar 2011
Peter Harry Carstensen Ministerpräsident Dr. Juliane Rumpf Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
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