Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg,
dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land
Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt
Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der
Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds
*)
Vom 27. März 2012
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Ändert Anl. zum Ges. vom 18. April 2006, GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 707-7
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds vom 27. März 2012 | 01.05.2012 |
Eingangsformel | 01.05.2012 |
§ 1 - Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds | 01.05.2012 |
§ 2 - Inkrafttreten | 01.05.2012 |
Anlage - Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds | 01.05.2012 |
Artikel 1 | 01.05.2012 |
Artikel 2 - Inkrafttreten | 01.05.2012 |
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds
(1) Dem von den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein am 19. Januar 2012 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Satz 3 in Kraft tritt, ist vom Innenministerium im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekanntzumachen.
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 27. März 2012
Peter-Harry Carstensen Ministerpräsident | Klaus Schlie Innenminister |
Anlage
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg und die Fortführung der Förderfonds
Die Freie und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch den Ersten Bürgermeister,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
das Land Niedersachsen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
das Land Schleswig-Holstein,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachfolgenden Staatsvertrag:
Artikel 1
Änderungsanweisungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Niedersächsischen Staatskanzlei hinterlegt, die den übrigen Beteiligten die Hinterlegung der letzten Urkunde mitteilt. Dieser Vertrag tritt am Ersten des auf die Hinterlegung der letzten Urkunde folgenden Monats in Kraft.
Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
Der Erste Bürgermeister
Hamburg, 10. Januar 2012
Olaf Scholz
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin, 17. Januar 2012
Erwin Sellering
Für das Land Niedersachsen
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Hannover, 3. Januar 2012
David McAllister
Für das Land Schleswig-Holstein
Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
Kiel, 19. Januar 2012
Peter Harry Carstensen
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