Gesetz zum Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Schleswig-Holstein über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Vom 15. Dezember 2005
Gesetz
zum Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land
Schleswig-Holstein über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem
Energiewirtschaftsgesetz durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Vom 15. Dezember 2005
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: Verwaltungsabkommen aufgehoben (Abkommen v. 07.09.2015, GVOBl. S. 342) |
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Gesetz zum Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Schleswig-Holstein über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vom 15. Dezember 2005 | 23.12.2005 |
Eingangsformel | 23.12.2005 |
§ 1 | 23.12.2005 |
§ 2 | 23.12.2005 |
Anlage - (aufgehoben) | 30.10.2015 |
GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 752-2
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
(1) Dem am 25. Oktober 2005 und am 28. November 2005 unterzeichneten Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Schleswig-Holstein über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz wird zugestimmt.
(2) Das Verwaltungsabkommen wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 15. Dezember 2005
Peter Harry Carstensen | Dietrich Austermann |
Ministerpräsident | Minister |
für Wissenschaft, Wirtschaft | |
und Verkehr |
Anlage
(aufgehoben)
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