Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen vom 7. September 2017 Vom 8. Juni 2018
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen vom 7. September 2017 Vom 8. Juni 2018
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen vom 7. September 2017 vom 8. Juni 2018 | 01.06.2018 |
Eingangsformel | 01.06.2018 |
Nach § 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen vom 4. Januar 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 6) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 12 Absatz 2 mit Wirkung vom 1. Juni 2018 in Kraft getreten ist.
Kiel, 8. Juni 2018
Monika Heinold
Finanzministerin
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