Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung Vom 15. Mai 2013
                            Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 15. Mai 2013
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung vom 15. Mai 2013 | 30.05.2013 | 
| Eingangsformel | 30.05.2013 | 
| § 1 | 30.05.2013 | 
| § 2 | 30.05.2013 | 
                            Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            (1) Dem am 7. Februar 2013 unterzeichneten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsvertrag
            wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der
            Staatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (3) Den Tag, an dem der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsvertrag
            nach seinem
            § 8
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in Kraft tritt, macht das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            *)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            [Entsprechend der Bekanntmachung vom 4. Juni 2013 (GVOBl. S. 300) ist der Staatsvertrag nach seinem § 8 am 1. Juni 2013 in Kraft getreten.]
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Kiel, 15. Mai 2013
                        
                        
                    
                    
                    
                | Torsten Albig | Anke Spoorendonk | 
| Ministerpräsident | Ministerin für Justiz, Kultur und Europa |