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DE - Landesrecht Schleswig-Holstein

Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland Vom 8. September 2020

Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland Vom 8. September 2020
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland vom 8. September 202009.10.2020
Eingangsformel09.10.2020
§ 1 - Zustimmung zum Modernisierungsstaatsvertrag09.10.2020
§ 2 - Inkrafttreten09.10.2020
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Zustimmung zum Modernisierungsstaatsvertrag

(1) Dem von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland bis zum 28.04.2020 unterzeichneten Modernisierungsstaatsvertrag wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Staatsvertrag tritt am Tag nach der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft. Sollte der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 gegenstandslos werden, wird dies unverzüglich im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt gemacht.

§ 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 8. September 2020
Daniel Günther
Ministerpräsident
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