NDRVtrG SH 2021
DE - Landesrecht Schleswig-Holstein

Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) Vom 7. Juni 2021

Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) Vom 7. Juni 2021
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) vom 7. Juni 202109.07.2021
Eingangsformel09.07.2021
§ 1 - Zustimmung zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk09.07.2021
§ 2 - Inkrafttreten09.07.2021
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk

(1) Dem von den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bis zum 09.03.2021 unterzeichneten Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Sollte der Staatsvertrag nach seinem § 52 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.

§ 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 7. Juni 2021
Daniel Günther Ministerpräsident
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