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DE - Landesrecht Schleswig-Holstein

Bekanntmachung des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages über die Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-19 (COVID-19)

Bekanntmachung des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages über die Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-19 (COVID-19)
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Bekanntmachung des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages über die Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-19 (COVID-19)10.01.2022
Eingangsformel10.01.2022
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in seiner 138. Sitzung am 10. Januar 2022 den Antrag auf Drucksache 19/3536 angenommen und damit folgenden Beschluss gefasst (vorl. Beschlussprotokoll S. 2):
1.
Der Landtag stellt gemäß § 28a Absatz 8 Satz 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) geändert worden ist, fest, dass für das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) besteht.
2.
Der Landtag stellt gemäß § 28a Absatz 8 Satz 1 IfSG die Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 des § 28a IfSG für das Land Schleswig-Holstein unter Berücksichtigung der Maßgaben des § 28a Absatzes 8 Satz 1 fest.
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