DPMADPostA15AnO
    DE - Deutsches Bundesrecht

    Anordnung über die Übertragung von Dienstposten der Wertigkeit A 15 mit Amtszulage im Bereich der Hauptabteilung 1/I (Patente I) und Hauptabteilung 1/II (Patente II) beim Deutschen Patent- und Markenamt

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    Ausfertigungsdatum: 14.04.2010
    Vollzitat:
    "Anordnung über die Übertragung von Dienstposten der Wertigkeit A 15 mit Amtszulage im Bereich der Hauptabteilung 1/I (Patente I) und Hauptabteilung 1/II (Patente II) beim Deutschen Patent- und Markenamt vom 14. April 2010 (BGBl. I S. 620)"
    Fußnote
    (+++ Textnachweis ab: 1.6.2010 +++)

    I.

    Auf Grund des Artikels 1 Absatz 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) wird der Präsidentin oder dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Übertragung von Dienstposten der Wertigkeit A 15 mit Amtszulage im Bereich der Gruppenleitungen und Beauftragten für Klassifikation und Dokumentation der Hauptabteilung 1/I (Patente I) und 1/II (Patente II) des Deutschen Patent- und Markenamtes übertragen.

    II.

    Für besondere Fälle behalte ich mir die Übertragung der unter I. genannten Dienstposten vor.

    III.

    Diese Anordnung tritt am 1. Juni 2010 in Kraft.

    Schlussformel

    Die Bundesministerin der Justiz
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