Bekanntmachung über die Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen des Fonds "Deutsche Einheit" in das Schuldbuch des Fonds "Deutsche Einheit"
DEFBek
Ausfertigungsdatum: 30.06.1990
Vollzitat:
"Bekanntmachung über die Eintragung von verzinslichen Schatzanweisungen des Fonds "Deutsche Einheit" in das Schuldbuch des Fonds "Deutsche Einheit" vom 30. Juni 1990 (BGBl. I S. 1322)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 30. 6.1990 +++)
----
Auf Grund des Artikels 31 § 5 Abs. 7 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. Juni 1990 (BGBl. II S. 518) in Verbindung mit § 21 Abs. 2 der Reichsschuldenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 650-1, veröffentlichten bereinigten Fassung bestimme ich, daß die verzinslichen Schatzanweisungen des Fonds "Deutsche Einheit" den Schuldverschreibungen nach § 21 Abs. 1 der Reichsschuldenordnung und den Vorschriften des Reichsschuldbuchgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 651-1, veröffentlichten bereinigten Fassung gleichzusetzen sind.
Die Schatzanweisungen können somit in das Schuldbuch eingetragen werden.
Schlussformel
Der Bundesminister der Finanzen
Feedback