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DE - Deutsches Bundesrecht

Erlass über die Genehmigung einer Neufassung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr

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Ausfertigungsdatum: 18.09.2008
Vollzitat:
"Erlass über die Genehmigung einer Neufassung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr vom 18. September 2008 (BGBl. I S. 1920)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 10.10.2008 +++)

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Der Bundesminister der Verteidigung hat am 13. August 2008 den Erlass vom 6. November 1980 über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr, zuletzt geändert am 29. Januar 1996, neu gefasst. Hierdurch wird eine weitere Stufe, das Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit, eingeführt. Des Weiteren können das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber und das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold bei besonders herausragenden Leistungen in besonderer Ausführung verliehen werden.
Nach Artikel 4 des Sechsten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 29. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2053) genehmige ich diese Neufassung.
Das Bundesministerium des Innern veröffentlicht die Neufassung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr im Bundesanzeiger.

Schlussformel

Der Bundespräsident
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