BPräsKennzAnO
DE - Deutsches Bundesrecht

Anordnung des Bundespräsidenten über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr

BPräsKennzAnO
Ausfertigungsdatum: 01.10.1956
Vollzitat:
"Anordnung des Bundespräsidenten über die Kennzeichnung der Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1130-6, veröffentlichten bereinigten Fassung"
Fußnote
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)

  ----

(1) Als Erkennungszeichen für die Luftfahrzeuge und Kampffahrzeuge der Bundeswehr bestimme ich ein schwarzes Kreuz mit weißer Umrandung in der aus dem nachstehend abgebildeten Muster ersichtlichen Form.
(2) Der Bundesminister
für
Verteidigung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu dieser Anordnung zu erlassen.
Fußnote
Abs. 2 Kursivdruck: Jetzt "Bundesminister der Verteidigung"

Muster

(Inhalt: nicht darstellbares Muster,
Fundstelle: BGBl. I 1956, 788)
Markierungen
Leseansicht