BMVgBDODAnO
    DE - Deutsches Bundesrecht

    Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung

    BMVgBDODAnO
    Ausfertigungsdatum: 29.02.1968
    Vollzitat:
    "Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung vom 29. Februar 1968 (BGBl. I S. 211)"
    Fußnote
    (+++ Textnachweis ab: 15. 3.1968 +++)

    Eingangsformel

    Auf Grund des § 29 Abs. 4, § 15 Abs. 2 Satz 1 der Bundesdisziplinarordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 750) ordne ich für den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung an:

    I.

    Die mir nicht unmittelbar nachgeordneten Dienstvorgesetzten können Geldbußen bis zur Höhe eines Achtels der monatlichen Dienstbezüge verhängen.

    II.

    Die Disziplinarbefugnisse der obersten Dienstbehörde im Verfahren gegen Ruhestandsbeamte werden den vor Beginn des Ruhestandes zuletzt zuständigen Einleitungsbehörden übertragen.

    III.

    Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

    Schlußformel

    Der Bundesminister der Verteidigung
    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren